Silke & Andreas


 

 

Hier entsteht die Seite eurerechtearbeitsamt.html

Wer kennt das nicht:

Eben noch Arbeitnehmer und wenig später schon ins Heer der Arbeitlosen einreihen! Dieses Los kann heutzutage jeden treffen, keiner ist davor gefeit! Wer kann schon heute sagen, was morgen oder in einem Monat ist. Planen kann man auch kaum noch. Wer die Möglichkeit hat, Geld vom ohnehin meist wenigem Lohn oder Gehalt zu sparen, sollte es auch gut weglegen, denn spätestens als Hartz4-Empfänger langt die Arbeitsagentur kräftig zu! Man könnte ja zuviel besitzen! Selbst eine evt. Lohnsteuerrückerstattung muss angegeben werden! Oder was viel schlimmer ist, bekommt das Kind oder der Enkel etwas von den Großeltern geschenkt, muss man sich ebenfalls selbst anzeigen! Auch ist man als Hartz4-Empfänger nicht mehr rentenrechtlich versichert, also man zahlt nichts mehr für die Altersvorsorge ein.

Was aber wissen wir eigentlich wirklich? Informiert uns das Amt über all unsere Rechte, egal ob als ALG I- oder Hartz4-Empfänger ?! Wir sagen NEIN! Man kann sich im Paragraphen-Dschungel schnell verirren. Vielleicht hat der eine oder andere von Euch einen sehr guten Sachbearbeiter auf dem jeweiligen Amt, aber sagt der immer alles, bzw. wissen die alles, oder dürfen die uns alles sagen, wir wissen es nicht. Denn was heute aktuell ist, kann morgen bereits überholt sein!

Wir wollen Euch auf dieser Seite in loser Folge über die aktuellsten Urteile zum Thema Recht bei Hartz4 oder ALG I informieren. Ihr könnt uns gern anschreiben, wenn Ihr etwas zu diesem Thema beitragen möchtet. Unsere Adresse findet Ihr im Impressum.

 

Heizkosten für Zeit vor Hartz4

Erhalten Hartz-IV-Bezieher eine Heizkostenjahresabrechnung, muss das Jobcenter auch für jene Zeiträume aufkommen, die noch vor dem Hart-IV-Bezug lagen. Die Heizkostennachforderung sei als Unterkunftskosten zu werten, die in voller Höhe übernommen werden müssen. Es sei dabei "unerheblich", dass die Forderung auch Zeiträume umfasst, in denen der Langzeitarbeitslose noch nicht im Hilfebezug stand. ( Bundessozialgericht Kassel, Az.: B 14 AS 121/10 R, veröffentlicht am 19.01.2012)

Quelle: ZDF-Text Seite 527 vom 21.01.2012

Wann muss ich mich melden, wenn ich gekündigt werde?

Vor dieser Frage standen auch wir 2011. Unsere befristete Maßnahme endete am 30.09.2011, jeder hatte eine andere Meinung, da war guter Rat teuer! Gesetzlich ist es folgendermaßen festgelegt: Um keine Einbußen beim Bezug von ALG I oder Hartz4 hinnehmen zu müssen, sollte man sich spätestens 3 Monate vorher persönlich beim jeweiligen Amt arbeitssuchend melden. Erfährt man erst später von der Kündigung und kann dadurch nicht die 3-Monats-Frist einhalten, sollte man sich innerhalb der nächsten 3 Tage nach Bekanntgabe melden. Dort erfahrt Ihr dann den weiteren Ablauf. Nehmt auf jeden Fall (wenn vorhanden) die schriftliche Kündigung, oder wie wir, den Arbeitsvertrag mit!

Als was zählt man, wenn man zwar ALG I erhält, aber noch aufstockendes Hartz4 beantragen muss?

Wir staunten nicht schlecht, als wir unseren ALG I-Bescheid bekamen und nach der Ablehnung des Wohngeldantrages noch aufstockendes Hartz4 beantragten. Wir wurden ohne es wirklich zu wollen im Jobcenter als Hartz4-Empfänger geführt, wir sollten wieder zu einem neuen Berater und wieder einen neuen Vertrag unterschreiben. Auf unsere Frage hin, wieso jetzt alles nochmal neu, wurde uns ganz lapidar und nicht gerade sehr freundlich erklärt, dass das so ist, wenn man aufstockendes Hartz4 beantragt, fliegt man aus der Arbeitsagentur als ALG I-Empfänger raus und zählt nun zu den Hartz4-Empfängern. Da stellt sich einem die Frage, ist das nicht totaler Unsinn, so kann man auch die Statstik beschönigen!!!

Nebenverdienst worauf muss ich achten?

Auf jeden Fall und darum kommt keiner herum, dem jeweiligen Amt mitteilen! Meist reicht die ausgefüllte Veränderungsmitteilung. Achtet aber auf jeden Fall darauf, dass Ihr unter 15 Stunden pro Woche bleibt! Sonst droht der Verlust von Leistungen. Auch solltet Ihr genau darauf achten, wo Ihr das Kreuz setzt!

Andreas ging es bereits schon so, dass er das Kreuz zwar ins richtige Feld gesetzt hatte, aber scheinbar zu klein (vielleicht hatte der zuständige Bearbeiter aber auch seine Brille nicht geputzt), auf jeden Fall sollten ihm die Leistungen versagt werden, da er angeblich eine feste Arbeit mit mehr als 14,9 Stunden pro Woche begonnen hatte. Wir hatten dadurch unglaubliche Rennereien und tüchtigen Ärger gehabt, vorallem fehlte das Geld im Portemonaise! Wir haben daraus gelernt, erstens immer eine Kopie machen und zweitens ein riesiges Kreuz im richtigen Feld und nochmal groß und deutlich darüberschreiben, wie lange man pro Woche arbeiten möchte.

Krankenhaus während Hartz4-Bezug

Jeden kann es mal treffen, man ist so stark erkrankt, dass man ins Krankenhaus muss. Ob zu einer OP oder Untersuchungen, welche nur unter ärztlicher Beobachtung im Krankenhaus oder in einer Tagesklinik durchgeführt werden können. Da steht man dann oft vor der großen Frage, bekomme ich die volle Hartz4-Leistung oder nicht, schließlich wird man ja in der Klinik versorgt und steckt (gerade im Winter) im warmen. Die Frage wer übernimmt die Versorgung der evt. vorhandenen Kinder ist meist schnell geklärt, aber was ist mit dem Geld? Auch hier streiten sich immer noch sehr oft die Geister!

Während unserer Maßnahme gerieten wir in der Gruppe darüber in heftigste Diskussionen, jeder hatte eine andere Meinung und jeder wollte Recht haben! Auch unser Argument, dass es uns beiden im Jahr 2007 passierte, dass wir beide jeweils für je 5 Tage ins Krankenhaus mussten und uns das Jobcenter dafür die Leistung für den halben Monat kürzen wollte, überzeugte nicht! Wir beschwerten uns in der Leistungsabteilung und bekamen nach über 2 Stunden recht, da der Sachbearbeiter scheinbar selbst keinen Überblick über die doch sehr komplizierte Rechnung hatte. Das Ergebnis war, uns wurde nur ein sehr kleiner Teil abgezogen! Ihr seht, Einspruch hilft!!!!!!!!

Gesetzlich wurde 2008 festgelegt:

Wer einen kompletten Kalendermonat im Krankenhaus verbringen muss, dem werden 35 % seiner Regelleistung zum Lebensunterhalt gekürzt. Da man nur bei schweren Erkrankung einen ganzen Monat im Krankenhaus verbringt wird meistens tageweise gerechnet werden müssen. Wer nicht den ganzen Tag im Krankenhaus zubringt (z.B. in einer Tagesklinik) , dem werden von diesen Tagessätzen 20 % für ein Frühstück und jeweils 40 % für ein Mittag- oder Abendessen angerechnet. Wenn man in einem Kalendermonat länger als 20 Tage stationär im Krankenhaus behandelt wird, findet keine Anrechnung und damit keine Kürzung des Alg II statt.

Quelle: Arbeitslosen Forum Deutschland

Schulpflichtigte Kinder und Hartz4

Auch das kann jeden Hartz4-Empfänger treffen, eine Schulfahrt wird geplant und man muss seinem Kind irgendwie erklären, dass gerade es nicht daran teilnehmen kann, weil man das Fahrgeld nicht hat! Wir haben uns umgehört und ein aktuelles Urteil zum Thema gefunden:

Jobcenter muss Schulfahrt zahlen

Das Jobcenter muss Kindern von Hartz4-Empfängern die Schulfahrt auch dann zahlen, wenn sie mehr als 1000 Euro kostet. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Geklagt hatte ein Gymnasiast, der wegen guter Leistungen zum Schüleraustausch in die USA ausgewählt wurde. (Az.: B4AS 204/10 R)

Quelle: Radio Leipzig

Mini-Jobber haben Anspruch auf persönliche Schutzausrüstung

Wir wussten es nicht, als wir 3 Jahre in Teilzeit arbeiteten. Die Meinungen gingen wie immer in die unterschiedlichsten Richtungen. Wir mussten zum Beispiel Teile der Arbeitskleidung aus eigener Tasche zahlen. Begründung: Diese können auch privat genutzt werden, was wir spätestens jetzt nach Beendigung der Teilzeit-Beschäftigung auch tun! Aber naja, jetzt wissen wir es und geben es gern an Euch weiter:

Schutzhelme, Arbeitshandschuhe oder Warnwesten sollen helfen, arbeitsbedingte Risiken zu minimieren. Die Kosten für diese persönliche Schutzausrüstunge der Beschäftigten übernimmt der Unternehmer im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten. Das gilt auch für Ein-Euro-Jobber, ABM-Kräfte oder Angestellte mit Mini-Job. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Quelle: Radio Leipzig

Anrechnung von Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld zählt bei Hartz4 wie Arbeitseinkommen, es darf nicht in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Es seien dieselben Freibeträge wie beim Arbeitslohn abzuziehen, urteilten die Richter und gaben damit einem Kläger Recht. Die bei Hartz4 geltenden Freibeträge für Erwerbstätige sollen ein Anreiz für Aufnahme und Aufrechterhaltung eines Jobs sein, erklärte der Senat. Das Kurzarbeitergeld gehe in dieselbe Richtung. (Bundessozialgericht Kassel, AZ.: B 14 AS 18/11 R, Entscheidung vom 14.03.2012).

Quelle: ZDF-Text Seite 529 vom 28.03.2012 

Na das ist doch endlich wieder mal ein Urteil für den kleinen Mann!!!

Arbeitslosengeld nach der Elternzeit

Wer nach der Geburt eines Kindes länger als zwei Jahre nicht arbeitet und sich danach arbeitslos meldet, muss mit Abstrichen beim Arbeitslosengeld rechnen. Eine Frau hatte geklagt, da die Agentur für Arbeit ihr relativ hohes Gehalt vor der Schwangerschaft nicht berücksichtigt hatte, als die Behörde nach vier Jahren Elternzeit das Arbeitslosengeld berechnete. Stattdessen wurde geschätzt, wie viel die Frau nach zwei Jahren Pause in einem neuen Job verdient hätte. (Sozialgericht Mainz, AZ.: S 4 AL 204/10, Pressemeldung vom 20.03.2012).

Quelle: ZDF-Text Seite 526 vom 28.03.2012

Und wieder ein Schlag ins Gesicht, man könnte meinen, die Jobs für junge Eltern liegen auf der Straße, was ist, wenn man Probleme mit der Unterbringung des Kindes hat, man kann nicht arbeiten gehen!



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