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Recht: Keine GEZ-Gebühren für PC im ArbeitszimmerWird zu Hause in einem Arbeitszimmer ein internetfähiger Rechner
genutzt, werden dafür keine GEZ-Gebühren fällig. Dies gilt laut einem
Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofes, wenn sich in anderen
Räumen Radios oder TV-Geräte befinden, die angemeldet sind und für die
GEZ-Gebühren entrichtet werden. Mit ihrem Urteil haben die Richter einem
Mann Recht gegeben, der in seinem Einfamilienhaus mit angemeldeten
Empfangsgeräten im Arbeitszimmer einen internetfähigen PC genutzt hat.
Der Hessische Rundfunk hatte für diesen die Zahlung von Rundfunkgebühren
verlangt. Das aktuelle Urteil ist unter anderem damit begründet worden, dass der
PC gewerblich und somit nicht ausschließlich privat genutzt werde und
sich auf demselben Grundstück befinde wie andere Rundfunkgeräte, die zum
Empfang bereit gehalten würden. Generell müssen Selbstständige und
Freiberufler für internetfähige Rechner GEZ-Gebühr von 5,52 Euro
monatlich bezahlen, wenn noch kein "dienstliches" Radio oder TV-Gerät
angemeldet ist. Jedoch fällt die Rundfunkgebühr bei gewerblich genutzten
PCs je Grundstück an. Darüber hinaus ist bislang unter Juristen
umstritten, ob für beruflich verwendete internetfähige Computer
überhaupt GEZ-Gebühren zu entrichten sind. Ein Grundsatzurteil vom
Bundesverwaltungsgericht liegt zu diesem Sachverhalt noch nicht vor (VGH
Kassel, Az.: 10 A 2910/09).
Oberasbach 06.05.2010
Ein technischer Defekt war nach Einschätzung der
Polizei Ursache für einen Zimmerbrand in einer Wohnung an der
Albrecht-Dürer-Straße in Oberasbach am Donnerstag gegen 13.30
Uhr.
Die Waschmaschine in einem Abstellraum war in Brand
geraten und schwelte unter starker Rauchentwicklung vor sich hin. Dem
umsichtigen Handeln der Hausbewohner ist es nach Ansicht der
Brandschützer aus Oberasbachzu verdanken, dass das Feuer nicht auf die
Wohnung übergriff. Die 41-Jährige Wohnungsinhaberin hielt die Tür der
Waschkammer konsequent geschlossen, bis die Helfer von der Feuerwehr
eingetroffen waren und sich ans Löschen machten.
Trotzdem wurde
die Frau zusammen mit ihrer 13-jährigen Tochter und einem weiteren
Bewohner des Hauses vorsorglich wegen einer leichten Rauchgasvergiftung
zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht.
Loge macht die
Palliativ-Helfer mobil
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| Spendabel zeigte sich die Fürther Freimaurerloge »Zur Wahrheit und
Freundschaft« bei ihrem Johannisfest. Logenvorstand Horst Kreppel
(Meister vom Stuhl) und seine Stellvertreter Frank Emmerich und Wolfgang
Klar übergaben der Geschäftsführerin des Palliativ-Care Teams Fürth,
Beate Engelhardt, und Palliativ-Care Fachkraft Annemarie Witzky ein
Einsatzfahrzeug. Das Team aus niedergelassenen Palliativmedizinern und
qualifizierten Palliativ-Care-Fachkräften um Logenbruder Roland Hanke
versorgt und betreut Sterbende und deren Angehörige. Ermöglicht haben
die Spende die logeneigene Drs.-von-Plänckner-Stiftung und das
Freimaurerische Hilfswerk. Das Johannisfest gilt Johannes dem Täufer,
Schutzpatron der Steinmetzen, von dem sich die Freimaurer Tradition und
Symbolgehalt herleiten. Foto: Linke |
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FÜRTHER NACHRICHTEN |
04.07.2010
„Gewerbeauskunft-Zentrale“ versendet zweifelhaftes Angebot Die
GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf
versendet derzeit zweifelhafte Angebote über die Erfassung gewerblicher
Einträge in einem unserer Ansicht nach völlig wertlosen
Internetverzeichnis. Methode Nach Auskunft eines
Mitgliedsbetriebs werden zwei Schreiben verschickt; im zweiten Brief
steht fett und unterstrichen in der Überschrift „Schreiben ist Ihnen
schon am 19.01.2010 per Post zugesandt worden!“. Dieses Schreiben hat in
seiner ganzen Aufmachung – vom Briefumschlag bis zum Barcode und den
Aufforderungen im Adressfeld „muß durch Sie ergänzt werden“ -
behördlichen Mahncharakter, was in unserer rechtlichen Bewertung bei
diesem privaten Angebot den Tatbestand einer Irreführung über
geschäftliche Verhältnisse erfüllt. Entgegen der in fetter Schrift
gewählten Zeile „Rückantwort gebührenfrei per Fax“ kostet die Eintragung
in das Internetverzeichnis einen „Marketingbeitrag“ in Höhe von 39,85 €
monatlich zuzüglich Umsatzsteuer und verstößt klar gegen den Grundsatz
von Preiswahrheit und Preisklarheit nach der Preisangabenverordnung, da
der Preis nur dem Kleingedruckten zu entnehmen ist. Quelle: http://www.hwk-konstanz.de/html/seiten/text;wettbewerbsrecht...
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