Papiere
Testudo hermanni, Testudo marginata und Testudo graeca brauchen eine gelbe EU-Bescheinigung (früher, vor
1997, blaue Cites-Bescheinigung). Seit 2000 benötigen zusätzlich alle eine aktuelle
Fotodokumentation die auch weiterhin bei Veränderung des Tieres erneuert bzw.
dazu gefügt werden muss. Wenigstens um sie zu den Papieren dazu zu legen und
vor allem um später nachvollziehen zu können, das es sich um dieses Tier
handelt. Einige Kreisverwaltungen forden auch Fotos an oder schicken eine Bestimmung, wie oft die Tiere fotografiert werden müssen. Aktuelle Fotos darf nur die Behörde an die EU-Bescheinigung antackern. Bitte nie selbst die Bilder abreißen oder neue Bilder antackern. Damit verfälscht man das Dokument. Weiterhin muß auf der EU-Bescheinigung der Vermarktungsvermerk vorhanden sein.
Testudo (früher Agrionemis) horsfieldii (ab 1997 geb.) benötigen eine Bescheinigung
des Züchters (Herkunftsbescheinigung.
Alle älteren Tiere benötigen weiterhin die blaue Cites-Bescheinigung, jedoch
keine Fotodokumentation. Ich fotografiere trotzdem alle meine Tiere schon aus
dem Grund damit ich bei Abhanden kommen des Tieres immer beweisen kann, das es
sich um mein Tier handelt.
Alle Papiere für die Schlüpflinge habe ich bereits
beantragt und schon vom Kreis erhalten, bzw. bei den Vierzehen muß ich den Herkunftsnachweis selbst ausstellen. Auch die horsfieldii müssen natürlich vorher von mir als Nachzuchten angemeldet gewesen sein, denn sonst könnte ich ja keinen Herkunftsnachweis (Herkunftsbescheinigung) ausstellen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anmeldung
Die geschlüpften Nachzuchten werden zuerst von mir bei meiner Kreisverwaltung gemeldet. Wenn ich ein Tier abgebe dann muß ich das Tier hier bei meinem Kreis wieder abmelden, mit dem Vermerk von Name, Anschrift und Datum des neuen Halters. Der neue Halter ist verpflichtet das Tier bei seiner zuständigen Behörde anzumelden. Bei den meisten Verwaltungen ist ein Zeitraum von 4 Wochen gegeben. Da kann aber von Behörde zu Behörde ganz unterschiedlich sein. Also am besten immer direkt bei der Behörde anfragen. Was auch die weiterzuführende Fotodokumentation betrifft, denn überall sind teilweise unterschiedliche Auflagen. Wenn Sie aber Ihre Tiere weiterhin 1-2 mal jährlich, in den ersten 10 Jahren und danach alle 1-2 Jahre, von oben und unten auf Karopapier fotografieren und Datum und Gewicht des Tieres vermerken, dann sollten Sie immer auf der sicheren Seite sein. Wenn dann mal Anforderungen vom Kreis kommen sollten, können Sie immer etwas vorweisen. Desweitern ist ein aktuelles Foto auch beim abhanden kommen eines Tieres sehr wichtig, damit Sie nachweisen können das es sich, falls das Tier gefunden wird, um Ihres handelt.
Beispiele

Testudo marginata Testudo hermanni boettgeri
01.04.2008 - 185 Gramm 01.04.2008 - 256 Gramm
